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Gewaltschutzkonzept

Das Gewaltschutzkonzept der Lebenshilfe Bamberg

© Lebenshilfe Bremen / S. Albers

In der Lebenshilfe Bamberg soll es keine Gewalt geben. Wir haben aufgeschrieben, was man gegen Gewalt machen kann. Alle Personalmitarbeiter*innen verpflichten sich, Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu übernehmen und sie vor körperlichen, psychischen und sexuellen Übergriffen und Diskriminierung zu schützen. Wir treten für eine offene Auseinandersetzung mit diesen Themen ein und handeln bei Verdachtsfällen achtsam, transparent und konsequent. Dafür gibt es das Gewaltschutzkonzept. Darin steht, was wir tun müssen, damit keine Gewalt geschieht. Darin steht auch, was wir tun müssen, wenn Gewalt geschieht. Das Gewaltschutzkonzept soll den Personalmitarbeiter*innen eine Hilfestellung zur Reflexion der eigenen Haltung und Informationen zur Prävention, Intervention sowie Aufarbeitung und Nachsorge von Gewaltvorfällen in der täglichen Zusammenarbeit bieten. 

© Lebenshilfe Bremen / S. Albers

Grundsätzlich wird jeder Eingriff in die Integrität - im Sinne körperlicher, seelischer und geistiger Unversehrtheit eines anderen Menschen - als Gewalt verstanden. 

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt:

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt und verbale Gewalt
  • Materielle Gewalt
  • Gewalt durch Regeln oder Strukturen (Strukturelle Gewalt)

Gewalt liegt vor, wenn Menschen gezielt oder fahrlässig physisch oder psychisch verletzt oder geschädigt werden.

Gewalt ist alles, wodurch sich jemand verletzt fühlt, deshalb ist es sehr wichtig, jeden Menschen mit dem ernst zu nehmen, was er berichtet – oder auch durch sein Verhalten zeigt.

Jede*r Personalmitarbeiter*in unterschreibt bei uns diese Selbstverpflichtungserklärung: 
Eine wertschätzende und respektvolle Haltung gegenüber Nutzer*innen und Kolleg*innen ist die Basis jeden Handelns in der Lebenshilfe Bamberg. Wir begegnen Menschen mit Empathie und Achtsamkeit. Da Menschen mit Behinderung besonders gefährdet sind für körperliche, psychische und andere Formen
von Gewalt, haben ihr Schutz und ihre Sicherheit in unserer Arbeit oberste Priorität. Jede*r Personalmitarbeiter*in trägt dafür Verantwortung.
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung verpflichten sich alle Beschäftigten, Ehrenamtlichen, Beauftragten, Freiwilligendienstleistenden und Praktikant*innen zur Einhaltung des Verhaltenskodex` der Lebenshilfe Bamberg.

  • Als Teil der Lebenshilfe Bamberg achte ich die Eigenart jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen. Ich begleite und unterstütze die Menschen in ihrer persönlichen Lebensgestaltung und achte ihre Privatsphäre und Individualität.
  • Mein pädagogisches Handeln orientiert sich am Recht der Menschen mit Behinderung auf Selbstbestimmung. Ich achte auf ihre Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen und unterstütze sie in ihrer Wahlfreiheit nach Interessen und Bedürfnissen. Ich verpflichte mich, die Entscheidungsfindung zu unterstützen und die möglichen Freiheitsgrade jedes Einzelnen zu wahren.
  • Nehme ich gewaltfördernde Rahmenbedingungen (Regeln, Strukturen) wahr, setzte ich mich für deren Reflexion und Änderung ein.
  • Ich begegne Menschen mit Behinderung jederzeit zugewandt und im Umgangston angemessen – auch bei hoher Aufgabenfülle und besonderen Herausforderungen. 
  • Ich achte das Recht der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und übe keine Form von Gewalt – weder physischer, verbaler, psychischer noch sexueller Art – aus. Bei Selbst- und Fremdgefährdung greife ich konsequent schützend ein.
  • Begrenzende Handlungen im Sinne körperlicher Interventionen gegenüber Nutzer*innen darf ich nur durchführen, wenn sie in einem pädagogischen Zusammenhang stehen und mit der*m Vorgesetzten*m der Einrichtung und den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern abgestimmt sind und unter Achtung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Zur Abwehr von Angriffen und Beseitigung von Gefahrenlagen ist Notwehr bzw. Nothilfe gem. § 32 Strafgesetzbuch erlaubt. Außerdem muss ich eine solche Handlung immer schriftlich dokumentieren. Nur in dieser Form kann körperliche Intervention angemessen sein. 
  • Ich achte im zwischenmenschlichen Kontakt mit Nutzer*innen und Kolleg*innen die persönlichen Grenzen und zeige je nach Situation und Kontext ein angemessenes Verhalten von Nähe und Distanz. Mein Handeln und mein Umgang richte ich ausschließlich an den beruflichen Aufgaben aus. Meine persönlichen bzw. privaten Bedürfnisse grenze ich konsequent ab.
  • Mein pädagogisches Verhalten ist transparent, einschätzbar und verbindlich.
  • Als Teil eines Teams sorge ich für ein Arbeitsklima, das sich durch Offenheit, Reflexion und Aufmerksamkeit für Anzeichen von Missbrauch oder Gewalt auszeichnet. 
  • Kollegiale Unterstützung und gemeinsame Verantwortung prägen unsere Arbeitskultur. Wir geben uns gegenseitig Rückmeldung und holen Unterstützung in schwierigen Situationen.
  • Vermute bzw. erlange ich Kenntnis von einer Form unangemessener Interventionen und Gewalt, verpflichte ich mich, die zuständigen Vorgesetzten in Kenntnis zu setzen.
  • Als Teil der Lebenshilfe Bamberg bin ich Vorbild und zeige dies durch mein Verhalten.

© Lebenshilfe Bremen / S. Albers

Prävention von Gewalt - Was müssen wir tun, damit keine Gewalt geschieht? 

Ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Vorbeugung von Gewalt ist es, dass Präventionsarbeit keine zeitlich begrenzte oder einmalige Maßnahme ist,  sondern kontinuierlich und aktiv betrieben werden muss. Nur so können eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens aufgebaut, Haltungen und Verhalten stetig reflektiert und Lösungen für schwierige Situationen gefunden werden.


Haltung und Fachkompetenz 
Alle Beschäftigte der Lebenshilfe Bamberg sind sich darüber bewusst, dass sie eine Vorbildfunktion in ihrer Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft übernehmen. Akzeptanz und Wertschätzung prägen die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen zu allen Menschen im Kontext der Lebenshilfe. Im Mittelpunkt unseres Interesses stehen die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Menschen. Sie sind Ausgangspunkt für die Unterstützung
von Menschen mit Behinderung und eine wichtige Orientierung. Wir gestalten den Umgang mit Nähe und Distanz verantwortungsbewusst. Dies gilt insbesondere in der Begegnung mit Menschen, die sich nicht selbst äußern können oder umfassend auf Unterstützung angewiesen sind. Wir erwarten Reflexionsbereitschaft von unseren Personalmitarbeiter*innen gegenüber der eigenen Haltung und dem eigenen Tun. Aktive und passive Kritikfähigkeit unseres Personals ermöglichen eine offene fachliche Auseinandersetzung über alle Ebenen, mit dem Ziel der gemeinsamen Weiterentwicklung.

Schutz der Persönlichkeitsrechte
Ungeachtet ihrer geschlechtlichen, nationalen, religiösen, sexuellen Identität, ihren Einschränkungen oder ihrer Hautfarbe behandeln wir alle Menschen gleich. Wir teilen die Überzeugung, dass allen Menschen dieselben Rechte zustehen. Wir achten die Individualität und Würde jeder Persönlichkeit mit ihren  lebensgeschichtlichen Erfahrungen, kulturellen Hintergründen und geschlechtsspezifischen Erfordernissen. Wir respektieren ihre Wünsche und Bedürfnisse.
Wir bejahen die individuellen Grenzen und die Privatsphäre aller Beteiligten in der Lebenshilfe Bamberg. Wir sehen uns als Fürsprecher von Menschen mit Behinderung und unterstützen sie bei der Wahrung ihrer Grenzen, wenn sie hierbei Hilfe benötigen. Wir achten das Recht auf Intimsphäre für alle Menschen. Dies gilt insbesondere bei Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf. 

Information, Stärkung und Beteiligung von Menschen mit Behinderung
Die Klärung eigener Wünsche und Bedürfnisse ist die Voraussetzung, um diese wahrnehmen und verdeutlichen zu können. Wir legen Wert darauf, Menschen mit Behinderung dazu zu befähigen, ihre Bedürfnisse ausdrücken zu können. Dafür erhalten sie die Hilfe, die sie benötigen. Wir unterstützen die Ausübung des Rechts auf selbstbestimmte Sexualität und die Entwicklung dieser.

Information von Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen
Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen sollten von den Vorgesetzten aller Einrichtungen über diese Handreichung der Lebenshilfe Bamberg informiert werden und aktiv in die Umsetzung mit einbezogen werden. Zudem werden sie ermutigt, Beobachtungen zu melden. 

Kommunikation
Wir praktizieren eine Kommunikation mit bewusster Wortwahl. Dabei schätzen wir alle Personen als gleichwertige Gesprächspartner*innen. Wir achten auf Nachvollziehbarkeit von Dokumentation sowie Transparenz, Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit im Rahmen der Kommunikation. Insbesondere tragen wir für Verständlichkeit für Menschen mit Behinderung Sorge, z.B. auch durch den Einsatz von Leichter Sprache und Methoden der Unterstützten Kommunikation.

Strukturen
Der bewusste Umgang mit Machtstrukturen innerhalb unserer Organisation ist uns ein hohes Anliegen. Wir erwarten dahingehend die Reflexionsbereitschaft bei allen beteiligten Personen und fördern diese durch verschiedene Angebote, z. B. Fallbesprechung, Supervision, Fortbildung. Wir messen der Weiterentwicklung der strukturellen Bedingungen einen hohen Stellenwert bei. Transparenz, Flexibilisierung und Förderung der Durchlässigkeit sind wichtige Themen, um
Menschen mit Behinderung und Personal Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. In diesem Zusammenhang ist es ein Ziel, gewaltfördernde Bedingungen zu erkennen, zu verändern und auszuschalten. Die Erarbeitung von Kriseninterventionsplänen vermittelt den beteiligten Personen Handlungssicherheit. Ein  Kriseninterventionsplan ermöglicht einen einheitlichen und transparenten Umgang mit herausfordernden Situationen und wird regelmäßig reflektiert.

Personal-Fürsorge – Gewalt gegen Beschäftigte
Dem Bereich der Personal-Fürsorge wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Hierzu leisten alle Beschäftigten der Lebenshilfe Bamberg im Rahmen ihrer Kompetenzbereiche ihren Beitrag. Die Lebenshilfe Bamberg als Arbeitgeber trägt Sorge für arbeitsrechtlich gesicherte Rahmenbedingungen als Voraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben in dem jeweiligen Arbeitsbereich, fördert Motivation durch transparente Ziele und pflegt eine respektvolle Rückmeldungskultur auf
allen Ebenen. Vorgesetzte sind verantwortlich für präventive Maßnahmen zum Schutz ihrer Personalmitarbeiter*innen wie z.B. eine Gefährdungsbeurteilung, Schulung in Deeskalationstechniken und Nachsorge bei Übergriffen. Alle Beschäftigten sind zudem aufgefordert, Überforderungs- und Überlastungssituationen anzuzeigen. Jeder Gewaltvorfall ist ein Arbeitsunfall. Bei Arbeitsunfällen gilt generell eine Meldepflicht, sobald es zu einer über drei Kalendertage  hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit kommt oder ein Todesfall vorliegt. Doch bei Gewalt- oder anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Daher empfiehlt die BGW dies zu melden – auch wenn keine unmittelbare Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Jeder Übergriff mit Verletzungsfolgen muss dokumentiert werden. Zum Thema Selbstsorge und Förderung des physischen und psychischen Ausgleichs haben
Beschäftigte auch die Möglichkeit, innerbetriebliche Angebote zu nutzen. Die Bereitschaft zu themenorientierter Fort- und Weiterbildung auf allen Ebenen trägt maßgeblich zur Vermeidung und Bewältigung von Gewaltsituationen bzw. aggressivem Verhalten bei. 

Intervention bei Gewaltvorfällen - Was müssen wir tun, wenn etwas geschieht?

Zuständigkeiten
Bei jeglichen Vorfällen von Gewalt (vermutet oder beobachtet) sind die zuständigen Vorgesetzten (Leitungen von Einrichtung bzw. Dienst) verantwortlich für die Einhaltung der Verfahrenswege. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Gewalt ausgeübt wurde bzw. wer davon betroffen ist. Orientierung für ein adäquates Vorgehen bieten entsprechende Checklisten in den Einrichtungen.

Vorgehen
1. Schritt:
Beobachter*in bzw. Betroffene melden Gewaltvorfall an direkte*n Vorgesetzte*n oder an Vertrauensperson der Einrichtung oder an das Koordinationsteam

2. Schritt:
Vorgesetzte*r oder Vertrauensperson informiert grundsätzlich das Koordinationsteam bzw. Koordinationsteam informiert Vorgesetzte*n (siehe
Checklisten zum Vorgehen bei Gewaltvorfällen).

3. Schritt:
Koordinationsteam entscheidet in Abstimmung mit Vorgesetzter*m über weiteres Vorgehen.

Verhalten in einer akuten Gewaltsituation – Krisen- und Notfallplan
Die Beobachtung einer akuten Gewaltsituation erfordert situationsgemäßes Eingreifen. Dabei ist dieses Eingreifen von der Art und Weise der geäußerten Gewalt und den beteiligten Personen abhängig. Priorität hat der Schutz der Personen, die von Gewalt bedroht sind. Dies gilt auch für den Schutz der eigenen Person. Es gilt der Krisen- und Notfallplan, der allen Beschäftigten bekannt ist.

Nachbearbeitung
Das Auftreten von Gewalt bedarf in jedem Fall einer gründlichen Nachbearbeitung zur Vermeidung von Wiederholungen. Wichtig zur gemeinsamen Aufarbeitung und Ursachenforschung ist die Reflexion der Gewaltsituation. Hierzu schaffen Personal- oder Teamgespräche eine breite Basis für mögliche
Lösungsansätze. Zur persönlichen Aufarbeitung kann Supervision oder gezielte Beratung beantragt werden. Liegen Hinweise auf Straftaten vor, werden diese ernstgenommen und es wird Sorge getragen, dass sämtliche Umstände aufgeklärt und nachverfolgt werden. Vorgesetzte stehen auch hierbei in besonderer Verantwortung. Pädagogische Fachdienste, Übergreifender Fachdienst Wohnen bzw. Sozialdienste werden über ihre beratende Funktion bei der  Nachbearbeitung und Bewältigung der Gewaltsituation eingebunden. 

Zusammenarbeit mit der Polizei und Rechtsanwalt
Das Koordinationsteam entscheidet in Abstimmung mit der Geschäftsführung, ob die Polizei mit einbezogen bzw. Strafanzeige gestellt werden soll.
Zur Klärung, ob ein Gewaltvorfall strafrechtlich relevant ist, berät uns

  • ein Rechtsanwalt
  • die Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer in Oberfranken

Das Koordinationsteam entscheidet bei Verdacht oder erwiesenen Gewaltvorfällen gemeinsam über ein adäquates Vorgehen und koordiniert die Verfahrenswege.

Mitglieder des internen Koordinationsteams sind Ilona Merkl (Referentin für Personal- und Organisationsentwicklung), Dr. Susanne Kade (Psychologin), Christoph Kaiser (Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung) und Markus Schaupp (Bereichsleitung Gemeinschaftliches Wohnen).

Ilona Merkl (Leitung des Koordinationsteams)
Referentin für Personal- und Organisationsentwicklung
Tel.: 0951/1897-2216
E-Mail: ilona.merkl@lebenshilfe-bamberg.de

Dr. Susanne Kade
Psychologin Heilpädagogische Tagesstätte
Tel.: 0951/1897-1242
E-Mail: susanne.kade@lebenshilfe-bamberg.de

Christoph Kaiser
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung RehaWe
Tel.: 0951/1897-1823
E-Mail: christoph.kaiser@lebenshilfe-bamberg.de

Markus Schaupp
Bereichsleitung Gemeinschaftliches Wohnen(GW) und Einrichtungsleitung GW Stegaurach
Tel.: 0171/8143233
E-Mail: markus.schaupp@lebenshilfe-bamberg.de

Für das vollständige Gewaltschutzkonzept bitte HIER klicken!

Das ganze Gewaltschutzkonzept liegt in gedruckter Form in jeder Einrichtung, bei den Selbstvertretern, den Elternvertretern und dem Koordinationsteam aus. Darin enhalten ist auch das Gewaltschutzkonzept in Leichter Sprache. Bei näherem Interesse wenden Sie sich bitte an eine dieser Stellen.