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Freizeitassitenz für Menschen mit Behinderung @Ehrenamt im Familienentlastenden Dienst
© Lebenshilfe/C.Lilge
Familienentlastender Dienst (FED)

Familien-Entlastender Dienst (FED)

Der Familien-Entlastende Dienst
Die Abkürzung ist: FED

Der FED bietet für Menschen mit Behinderung und ihre Familien Hilfe an.
Er unterstützt bei der Betreuung und der Pflege.
Er begleitet Menschen mit Behinderung bei Freizeit-Unternehmungen.
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und ihren Familien stehen im Vorder-Grund.
Der FED ermöglicht den Menschen mit Behinderung mehr Selbst-Bestimmung.
Und mehr Selbstständigkeit bei der persönlichen Freizeit-Gestaltung.

An den FED können sich wenden:

  • Menschen mit Behinderung
  • Familien und Angehörige
  • Sorge-Berechtigte und Betreuer

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
In einem persönlichen Gespräch werden alle Fragen geklärt.
Diese Fragen können sein:

  • Welche Antrags-Formulare müssen ausgefüllt werden?
  • Wer bezahlt den FED?
  • und noch viele mehr

Wenn ein Mensch mit Behinderung oder seine Familie Unterstützung braucht,
helfen wir gerne weiter.
Wir suchen einen Assistenten oder eine Assistentin.

Assistenz bedeutet:
Eine Person hilft einem anderen Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel bei der Freizeit-Gestaltung.
Die Person nennt sich Assistent oder Assistentin.

Der Mensch mit Behinderung kann den Assistenten oder die Assistentin frei wählen.

Die Begleitung von Menschen mit Behinderung in der Freizeit

Der Assistent oder die Assistentin unterstützen den Mensch mit Behinderung bei der Gestaltung seiner Freizeit.
Dabei sind die Wünsche der Menschen mit Behinderung sehr wichtig.
Die Unternehmungen können sein:

  • Spazier-Gänge
  • Spiel-Platz-Besuche
  • Kino-Besuche
  • Schwimm-Bad-Besuche
  • Gemeinsame Stadt-Bummel
  • Konzert-Besuche…

Die Assistenz unterstützt bei der Fort-Bewegung.
Zum Beispiel:

  • bei der Fort-Bewegung mit dem Roll-Stuhl
  • bei der Nutzung von Bus und Bahn

Die Assistenz unterstützt auch in anderen Bereichen:
Zum Beispiel:

  • bei den Haus-Aufgaben
  • beim Umgang mit Geld
  • beim Lesen und Schreiben

Die Assistenz begleitet in Vereine vor Ort.

Zum Beispiel:

Es gilt immer der Satz:
„So viel Assistenz wie nötig, so wenig Assistenz wie möglich.“

Die Entlastung der Familie

Der FED ermöglicht der Familie:

  • Zeit zur Erholung und Entspannung
  • Zeit für andere Familien-Mitglieder und Freunde
  • Zeit für Hobbies und andere persönliche Interessen

Was bietet der Familien-Entlastende Dienst?

  • Eine Begleitung zu Freizeit-Unternehmungen.
    Dabei sind die Wünsche der Menschen mit Behinderung wichtig.
  • Die Assistenz erfolgt stunden-weise.
    Tagsüber, abends, nachts und auch am Wochen-Ende.
  • Die Assistenz kann bei der Familie zu Hause stattfinden.
    Außer Haus oder in den Räumen der Lebenshilfe.
  • Eine Beratung zu Fragen rund um das Thema Behinderung

Wer leistet die Begleitung?

Die Assistenten und Assistentinnen sind ehren-amtliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
Diese können sein:

  • Studenten oder Studentinnen aus allen Bereichen
  • Freiwillige
  • Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe
  • Oder andere geeignete Personen

Im Vorder-Grund steht immer der gemeinsame Spaß an der Freizeit-Gestaltung.

Leistungen durch die Pflege-Kasse

Wenn ein Pflege-Grad genehmigt ist, stehen diese Leistungen zur Verfügung:

  • Bei Pflege-Grad 1-5
    Entlastungs-Betrag: 125 Euro monatlich       
  • Bei Pflege-Grad 2-5
    Verhinderungs-Pflege: 1612 Euro jährlich
  • Bei Pflege-Grad 2-5
    Kurz-Zeit-Pflege: 806 Euro jährlich

Diese Leistungen können miteinander genutzt werden.
Der FED rechnet direkt mit der zuständigen Pflege-Kasse ab.
Ihnen entsteht dabei kein Aufwand.

Selbst-Zahler

Die Kosten müssen selbst gezahlt werden, wenn

  • kein Pflege-Grad vorliegt
  • die Leistungen der Pflege-Kasse im Kalender-Jahr aufgebraucht sind