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Ambulant unterstütztes Wohnen

Ambulant unterstütztes Wohnen

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Selbstbestimmt Wohnen
Das Ambulant unterstützte Wohnen (AuW) ist ein Assistenz-Angebot für erwachsene Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung. Damit sie so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft leben können.

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Unser Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderung,

  • die aus dem Elternhaus ausziehen möchten und planen, in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft zu ziehen 
  • die bereits in einer eigenen Wohnung leben und feststellen, dass sie ihre Lebenssituation nicht mehr ohne Unterstützung bewältigen können
  • die aus einem Wohnheim in eine selbstständigere Wohnform ziehen möchten.

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Der individuelle Unterstützungsbedarf wird immer gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung und gegebenenfalls mit dessen gesetzlichem Betreuer festgelegt. Dies wird regelmäßig überprüft und eventuell veränderten Lebenssituationen angepasst.
Die einzelnen Unterstützungsleistungen sind flexibel gestaltbar und orientieren sich immer an der momentanen Lebensphase, den persönlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzelnen.
Wichtig sind der eigene Wunsch nach einer weitgehend selbstständigen Lebensform und die Bereitschaft aktiv mitzuarbeiten.

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  • der Haushaltsführung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen, Geldverwaltung)
  • der Gesundheitssorge (Organisation von Arztbesuchen, gesunde Ernährung, Medikamenteneinnahme) 
  • der Beziehungsgestaltung zu Angehörigen, Lebenspartnern, Freunden, Nachbarn 
  • der aktivenden Freizeitgestaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • der Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen
  • dem Umgang mit Ämtern und Behörden
  • der Begleitung der beruflichen Entwicklung
  • der Kooperation mit gesetzlichen Betreuern und anderen Diensten
  • Beratung von Angehörigen.

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Alle Leistungen des Ambulant unterstützten Wohnens werden von qualifizierten Fachkräften wie Sozialpädagogen, Erziehern, Heilerziehungspflegern oder von Fachkräften mit ähnlicher Ausbildung erbracht.

Wir arbeiten zusammen mit

  • Werkstätten und Wohnheime der Lebenshilfe
  • örtlich ansässigen Betreuungsbüros

Finanzierung
Zur Klärung der Kostenübernahme wird ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt. Dieser übernimmt die Kosten für das Ambulant unterstützte Wohnen, sofern das eigene Einkommen und vorhandenes Vermögen nicht die Bemessungsgrenze übersteigt. Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlicher in einem persönlichen Gespräch und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

In einem persönlichen Gespräch mit allen Beteiligten (Eltern, Angehörige und gesetzliche Vertreter) informieren wir Sie gerne ausführlicher über unser Angebot. Gemeinsam überlegen wir, in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist und sind Ihnen bei der Antragstellung sowie gegebenenfalls bei der Suche nach geeignetem Wohnraum behilflich.

Im Monatsmagazin Stadtecho wurde im Mai 2018 über das Ambulant unterstützte Wohnen berichtet. Lesen Sie hier den Bericht.